Allein mit dem Lohn des Mannes hatten viele Familien nicht genügend Einkünfte, um den Lebensuntehalt zu bestreiten. Deshalb waren neben den Frauen auch die Kinder gezwungen, schon frühzeitig Geld hinzu zu verdienen.
In einem Bericht der Werksleitung von 1879 heisst es:
"Die schulpflichtigen Kinder arbeiten jeden Tag von morgens bis mittags, besuchen dann bis 15 Uhr die Schule und sind von 16 Uhr bis 18 Uhr wieder auf ihrem Arbeitsplatz. Mittwochs wird keine Schule gehalten, dann arbeiten die Schulpflichtigen den ganzen Tag."Kinderarbeit war in der damaligen Zeit nicht ungewöhlich und unterlag sogar staatlicher Regelung. So ist in der Kabinetts - Order vom 06.04.1839 über die Beschäftigung von Jugendlichen u.a. zu lesen:
| § 1 | Vor zurückgelegtem neuntem Lebensjahres darf niemand in einer Fabrik oder bei berg- Hütten oder Pochwerken zu einer regelmäßigen Beschäftigung angenommen werden |
| § 2 | Wer noch nicht einen dreijährigen regelmäßigen Schulunterricht genossen hat, oder durch ein Zeugnis nachweißt, daß er seine Muttersprache geläufig lesen kann und einen Anfang im Schreiben gemacht hat, darf vor zurückgelegtem sechzehnten Jahr zu einer Beschäftigung in den genannten Anstalten nicht angenommen werden. |
| § 3 | Junge Leute, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, dürfen in diesen Anstalten nicht über zehn Stunden täglich beschäftigt werden. |
Um die vorgenannten Regelungen kontrollieren zu können, mußten auch Jugendliche und Kinder ein Arbeitsbuch führen. Da dies häufiger fehlte kam es gegen die Leitung der Grube zu polizeilichem Einschreiten.